Klassengrösse
Klassenschülerhöchstzahl in Bewegung und Sport
ACHTUNG:
Ab dem Schuljahr 2018/19 sind keine gesetzlichen Grenzen für Klassen- und Gruppengrößen mehr vorgesehen. Die Entscheidung darüber fällt in die Kompetenz der Schulleitungen. Die schulpartnerschaftlichen Gremien haben eine Einspruchsmöglichkeit. Eine endgültige Entscheidung wird im Streitfall von der Bildungsdirektion getroffen.
Für Bewegung und Sport wird allerdings im Rundschreiben 22/2019 empfohlen, bis zur Sekundarstufe I die Zahl von 25 Schüler/innen und in der Sekundarstufe II die Zahl von 30 Schüler/innen pro Klasse bzw. Gruppe nicht zu überschreiten. Stehen für den Unterricht nur Turnsäle mit einer Fläche von weniger als 200 m² zur Verfügung, werden diese empfohlenen Zahlen um 20% reduziert, sodass in diesen Fällen 20 Schüler/innen in der Sekundarstufe I und 24 Schüler/innen in der Sekundarstufe II die empfohlene Obergrenze bilden.
Zu berücksichtigen ist weiters, dass der Unterricht ab der 5. Schulstufe nach Geschlechtern getrennt zu erteilen ist. Ein gemeinsamer Unterricht von Burschen und Mädchen ist daher nur in der Volksschule möglich.
SchOG § 8b. (1) … Bei nach Geschlechtern getrennter Unterrichtserteilung können Schülerinnen und Schüler mehrerer Klassen zusammengefasst werden.