Regelungen zu einzelnen Sportarten
Die Bestimmungen für die Durchführung einzelner Sportarten sind großteils im Rundschreiben 17/2014 geregelt und allenfalls von den schulpartnerschaftlichen Gremien auf Basis dieses Rundschreibens zu beschließen.
Es sind daher auch anderslautende Bestimmungen möglich, sofern sie in den schulpartnerschaftlichen Gremien der einzelnen Schule beschlossen werden.