Unverbindliche Übungen an HTLs
Sind unverbindliche Übungen in den höheren technischen Lehranstalten verpflichtend?
Im Zusammenhang mit einer Reduktion der Stundenanzahl im Pflichtgegenstand Bewegung und Sport hat das Bildungsministerium als Ausgleich empfohlen, nach Möglichkeit eine unverbindliche Übung an die Einzelstunde im Pflichtgegenstand anzukoppeln, um dem Bewegungsbedürfnis der Schülerinnen und Schüler entsprechen zu können.
Auszug aus Rundschreiben 248/1986:
Nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten möge der Unterricht aus Leibesübungen in allen Schulstufen der höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, in denen das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Leibesübungen nur mehr eine Wochenstunde beträgt, durch eine im Stundenplan unmittelbar anschließende Einheit der Unverbindlichen Übungen Leibesübungen ergänzt werden, sodaß allfälligen Bedürfnissen von Schülern nach einer ausreichenden Möglichkeit, Sport als Ausgleich und Beitrag zur Gesunderhaltung zu erleben, abgedeckt werden kann.